Welpen unter 15 Wochen aus EU - Mitgliedssatten oder Drittländern:
Seit dem 29.12. 2014 erlaubt Deutschland nicht mehr die Einfuhr eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist! Mindestalter 15 Wochen.
Welpen aus nicht gelisteten Drittländern:
Welpen aus nicht gelisteten Drittländern dürfen nicht eingeführt werden!
Mit Tollwutimpfung, Tollwut- AK-Test und Wartezeit ist der Hund dann mindestens 7 Monate alt.
Pressemitteilung Nr. 338 des Bundesministeriums vom 30.12.2014
Warum ich einen solchen Beitrag veröffentliche?
Das hat schon seinen Grund, denn ich habe vermehrt Welpenanfragen aus dem benachbartem Ausland. Es gibt Länder, die eine Einfuhr von Welpen erleichtern, indem ich als Züchter eine Bestätigung unterschreibe, in der ich versichere, dass der Welpe während seiner Aufzuchtzeit keinen Kontakt zu Wildtieren hatte. Die Schweiz gehört zum Beispiel dazu. Aber bei Anfragen aus den Niederlanden muss ich leider passen, denn dort gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie hier bei uns. (Siehe Text oben) Ein solches Risiko möchte ich meinen Welpen nicht zumuten!
Und was passiert, wenn ich mich über diese Gesetzesregelung hin weg setze? Wird man, wie man so schön sagt, erwischt, passiert folgendes: Der Welpe wird eingezogen, in eine Quarantänestation gebracht, in der er bis zum gefordertem Alter bleiben muss! Die Kosten, zusätzlich zur Geldstrafe, hat der Besitzer zu tragen, wobei ich das noch so sehe: Wer so blauäugig an die Sache rangeht, ist selber schuld und soll auch die Konsequenzen tragen. Wer aber wirklich vollkommen unschuldig ist an dieser Situation, dadurch leidet und unweigerlich Schaden nimmt, ist der kleine Welpe! Ich mag's mir gar nicht vorstellen.
Ach, es wird schon nicht's passieren, das denkt so mancher. Das ist absoluter Leichtsinn! Ich wohne in einer Grenzregion und sehe sehr genau, wie zeitweise vermehrt Kontrollen durchgeführt werden.
Und damit einem so süßem kleinen Wesen wie unten abgebildet so etwas nicht passiert, werden
meine Welpen nur in Länder mit moderaten Einfuhrgenehmigungen verkauft!
Egal, wie man diese Verordnung sieht, sie ist von den Züchtern, zum Wohle ihrer Welpen, einzuhalten.
In Deutschland sind die Tierärzte übrigens dazu verpflichtet, solche Einfuhrvergehen dem dafür zuständigem Amt zu melden!
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Gerda Mangold (Donnerstag, 07 Juni 2018)
Danke für diesen Hinweis!
War vollkommen neu für mich. Dieses Risiko möchte ich mit einem Welpen wirklich nicht eingehen.